Geringfügige BeschäftigungSonderausgabe „Neue Regeln für Mini- und Midijobs ab 01.10.2022“
| Ab dem 01.10.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf zwölf Euro brutto pro Zeitstunde. Parallel dazu wird die Minijobgrenze auf 520 Euro angehoben und dynamisch ausgestaltet. LGP, der Schwesterinformationsdienst von SSP, macht Sie in einer Sonderausgabe mit den Neuerungen vertraut. Sie finden die Sonderausgabe auf ssp.iww.de → Abruf-Nr. 48557878.
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AUSGABE: SSP 10/2022, S. 5 · ID: 48588192
