Umgang mit dem FinanzamtNeue Rechtsprechung lässt hoffen: Jetzt gegen verfassungswidrige Säumniszuschläge vorgehen
| Versäumen Sie die Zahlungsfrist beim Finanzamt, werden Sie dafür hart bestraft. Es droht nicht nur die Zwangsvollstreckung, sondern das Finanzamt fordert auch für jeden angefangenen Monat der verspäteten Zahlung einen Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Steuer – also zwölf Prozent pro Jahr! Angesichts der verfassungswidrigen Höhe der Verzinsung nach §§ 233a, 238 AO mit 0,5 Prozent pro Monat stellt sich die Frage, ob Sie gegen diese Strafforderung vorgehen können und sollen. SSP zeigt Ihnen anhand der jüngsten BFH-Rechtsprechung, wie das geht. |
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AUSGABE: SSP 2/2022, S. 12 · ID: 47935724