Werbungskosten Neu beim BFH: Hat ein Pilot doch keine erste Tätigkeitsstätte (mehr)?
| Hat sich die vor dem Abflug zu tätigende Arbeit von Piloten so verändert, dass das Flughafengebäude nicht mehr die erste Tätigkeitsstätte eines Piloten ist? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Köln hat den Piloten in der Vorinstanz noch abblitzen lassen und eine erste Tätigkeitsstätte nach wie vor bejaht. |
So argumentierte der Pilot
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AUSGABE: SSP 5/2025, S. 8 · ID: 50366133
