PV-AnlagenbesteuerungLeserfrage: Eigenverbrauch umsatzsteuerlich mit 0,20 je kWh deklarieren?
| Fällt eine PV-Anlage unter § 3 Nr. 72 EStG, ist ab dem Jahr 2022 kein Gewinn mehr zu ermitteln. Entsprechend besteht kein Anlass, die Selbstkosten der Anlage zu berechnen. Besteht jedoch weiterhin eine Umsatzsteuerpflicht, dann muss der privat verbrauchte Strom als unentgeltliche Wertabgabe erfasst werden. Ein Leser möchte wissen, ob dafür pauschal 0,20 Euro je kWh angesetzt werden können. SSP klärt auf. |
Bemessungsgrundlage ist der fiktive Einkaufspreis
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AUSGABE: SSP 7/2023, S. 18 · ID: 49525299