MusterfallKino errichtet PV-Anlage: Null Prozent Umsatzsteuer bei 100 Prozent Betriebsausgaben?
| Ein Kino rüstet auf Solarenergie um. Bestellung und Anzahlung der PV-Anlage mit 25 kWp waren im Jahr 2022 erfolgt, Fertigstellung und Inbetriebnahme im Jahr 2023. Das Interessante daran: Trotz Bestellung und Anzahlung vor Einführung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG – die war erst zum 01.01.2023 – profitieren die Betreiber von dem steuerlichen Vorteil. Wie geht das? Was heißt das für die geleistete Anzahlung? Und was bedeutet das für die Schlussrechnung? SSP gibt die Antworten auf alle ertrag- und umsatzsteuerlichen Knackpunkte im Musterfall. |
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AUSGABE: SSP 9/2024, S. 20 · ID: 50066375