EinkommensteuerFinMin klärt Details zur Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung in § 35c EStG
| Für energetische Sanierungsmaßnahmen in eigengenutzten Immobilien gewährt § 35c EStG seit 2020 eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Umbaukosten – verteilt auf drei Jahre. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat sich jetzt mit Einzelfragen zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung befasst. Vor allem die Themen „Anbauten“ und „Rechnung des Energieberaters“ sind praxisrelevant. |
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AUSGABE: SSP 11/2022, S. 18 · ID: 48488622