Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. SSP Steuern sparen professionell
  3. FG Münster nimmt Stellung: Wie sind vergebliche Planungskosten steuerlich zu handhaben?

Mai 2022

GebäudeabschreibungFG Münster nimmt Stellung: Wie sind vergebliche Planungskosten steuerlich zu handhaben?

Abo-Inhalt28.02.20222759 Min. Lesedauer IWW

| Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten, Planung zählen zu zu den – nur über die Abschreibung absetzbaren – Herstellungskosten eines anderen Gebäudes, wenn sie in das spätere Bauwerk wertbestimmend eingegangen sind. Sofort abzugsfähig sind vergebliche Planungskosten deshalb nur, wenn es sich bei ursprünglich geplantem und tatsächlich errichtetem Gebäude nach Zweck und Bauart um verschiedene Bauwerke handelt und die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes diente. Diese Abschreibungsgrundsätze hat das FG Münster bestätigt. |

Der Fall vor dem FG Münster

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: SSP 5/2022, S. 27 · ID: 47977645

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte