Werbungskosten Doppelter Haushalt: Höhere Nachweispflichten bei Auslandssachverhalt
| Die für eine doppelte Haushaltsführung erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung muss bei Fällen mit Auslandsbezug nicht unterstellt werden, nur weil der Arbeitnehmer verheiratet ist. Die Finanzverwaltung ist vielmehr dazu berechtigt, sich in jedem Einzelfall die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nachweisen zu lassen. Diese Auffassung vertritt das FG Niedersachsen. |
Die Regelung zum doppelten Haushalt in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG
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AUSGABE: SSP 12/2022, S. 13 · ID: 48690290
