KinderfreibeträgeDie Nichtanhebung der Kinderfreibeträge kann verfassungswidrig sein: Jetzt Rechte wahren
| Im Steuerentlastungsgesetz 2022 ist nur der Grundfreibetrag erhöht worden. Verfassungsrechtlich geboten wäre es aber gewesen, auch die Kinderfreibeträge anzuheben. Das ist in der Vergangenheit parallel auch immer so praktiziert worden. Wahren Sie deshalb Ihre Rechte und stellen Sie einen „Herabsetzungsantrag“. SSP weist Ihnen den Weg. |
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AUSGABE: SSP 6/2022, S. 8 · ID: 48361555