SchulgeldZahlung an Schulförderverein kann Schulgeld sein und zum Sonderausgabenabzug berechtigen
| Zahlungen an einen Förderverein, der die Gelder an einen Schulträger zur Finanzierung einer Schule weiterleitet, die von den eigenen Kindern besucht wird, können Schulgelder im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG darstellen. Zu diesem Schluss ist das FG Münster gelangt. SB liefert die Details. |
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AUSGABE: SB 2/2024, S. 39 · ID: 49859269