UmsatzsteuerVerkauf herrenloser Tiere aus dem Ausland kann ein Zweckbetrieb sein
| Stiftungen zeichnen sich dadurch aus, dass mit dem ihnen gewidmeten Vermögen bestimmte Zwecke gefördert werden sollen. Häufig sind das gemeinnützige Zwecke, z. B. die Förderung hilfsbedürftiger Personen, von Kunst und Kultur, Forschung oder Wissenschaft, dem Sport, dem Umwelt- oder Tierschutz. Zur „Vermittlung“ herrenloser Tiere aus dem Ausland hat der BFH nun im Fall eines Tierschutzvereins entschieden, dass dies ein Zweckbetrieb sein kann; es gilt dann der ermäßigte Umsatzsteuersatz. |
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AUSGABE: SB 5/2024, S. 94 · ID: 49962880