UmsatzsteuerReichweite der Steuerbefreiung bei Kostenteilungsgemeinschaften – BFH setzt neue Maßstäbe
| Zum 01.01.2020 trat mit § 4 Nr. 29 UStG eine neue Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen in Kraft, die von Zusammenschlüssen bzw. Gemeinschaften an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke bestimmter dem Gemeinwohl dienender Umsätze erbracht werden. Der Gesetzgeber setzte damit Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL in nationales Recht um. Mit Beschluss vom 04.09.2024 musste der BFH über einen älteren Fall entscheiden; dabei setzte er auch grundlegende Maßstäbe an den Anwendungsbereich des § 4 Nr. 29 UStG und widersprach der engen Auslegung der Finanzverwaltung. |
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AUSGABE: SB 6/2025, S. 103 · ID: 50372652