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SozialversicherungspflichtLSG trifft wichtige Aussagen zum Status von Personen bei gemeinnützigen Gesellschaften

Abo-Inhalt16.05.20235516 Min. LesedauerVon Rechts- und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich

| Das LSG Baden-Württemberg hat zwei wichtige Aussagen zur Sozialversicherungspflicht von Personen getroffen, die bei gemeinnützigen Gesellschaften tätig sind. Konkret ging es um den Sozialversicherungsstatus einer Frau, die als Gesamtkoordinatorin für den Spielbetrieb eines Jazz Clubs tätig war, der von einer gGmbH betrieben wurde. SB stellt Ihnen das Urteil und dessen Bedeutung für die Praxis vor. |

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AUSGABE: SB 6/2023, S. 123 · ID: 49434174

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