SpendenrechtIn diesen Fällen ist laut BFH eine Spende an die Tochtergesellschaft keine verdeckte Einlage
| Eine gemeinnützige Einrichtung kann Mittel an ihre ebenfalls gemeinnützige Tochtergesellschaft uneingeschränkt weitergeben. Aber darf dabei auch der Spendenabzug genutzt werden, wenn die Zuwendung aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kommt? Mit dieser Frage hat sich der BFH befasst und ist zu einem erfreulichen Ergebnis gekommen. |
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AUSGABE: SB 5/2023, S. 97 · ID: 48971874