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EnergiepreispauschaleDie Energiepreispauschale bei Stiftungen: BMF erweitert Adressatenkreis

Abo-Inhalt30.06.20226288 Min. Lesedauer IWW

| Die jüngst verabschiedete Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro sorgt bei Arbeitgebern für Wirbel. Das BMF hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQ zur EPP abgestimmt und klärt darin eine Reihe von Einzelfragen. So ist u. a. nunmehr der Kreis der Begünstigen bei Stiftungen größer, als zunächst anhand des Gesetzeswortlauts anzunehmen war. SB bringt Sie auf den Stand. |

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AUSGABE: SB 7/2022, S. 123 · ID: 48403925

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