EnergiepreispauschaleDie Energiepreispauschale bei Stiftungen: BMF erweitert Adressatenkreis
| Die jüngst verabschiedete Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro sorgt bei Arbeitgebern für Wirbel. Das BMF hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQ zur EPP abgestimmt und klärt darin eine Reihe von Einzelfragen. So ist u. a. nunmehr der Kreis der Begünstigen bei Stiftungen größer, als zunächst anhand des Gesetzeswortlauts anzunehmen war. SB bringt Sie auf den Stand. |
Inhaltsverzeichnis
- Wer erhält die Energiepreispauschale
- Auszahlung der EPP an Arbeitnehmer
- EPP über Lohnsteueranmeldung zurückholen
- Steuerliche Behandlung bei der Stifung als Arbeitgeberin
- Stiftung mit ausschließlich Ehrenamtlern
- Zu Unrecht ausgezahlte EPP
- Zu Unrecht nicht vorgenommene Auszahlung der EPP
- Der zusammenfassende Überblick
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AUSGABE: SB 7/2022, S. 123 · ID: 48403925