UmsatzsteuerBFH stellt klar: Präventions- und Persönlichkeitstraining ist steuerbefreit
| Während die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen im deutschen Recht näher geregelt ist, fehlt für die Erziehung von Kindern und Jugendlichen eine nationale Definition. Das gilt sowohl für die inhaltlichen wie für die persönlichen Voraussetzungen. Deswegen können sich Anbieter auf die Regelung im Gemeinschaftsrecht berufen. Das hat der BFH klargestellt. SB stellt die Einzelheiten vor. |

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AUSGABE: SB 11/2025, S. 208 · ID: 50577638