GesetzesänderungBEG IV erleichtert Beschlussfassung in Stiftung: Seit 01.01.2025 Text- statt Schriftform in § 32 BGB
| Die Beschlussfassung von Stiftungsorganen kann künftig statt bisher in Schriftform auch in Textform erfolgen, soweit in der Satzung nichts Abweichendes geregelt ist. Diese auch für Stiftungen interessante Erleichterung ist im Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV, Abruf-Nr. 244968) enthalten und gilt seit dem 01.01.2025. |
Die Beschlussfassung durch Stiftungsorgane
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AUSGABE: SB 1/2025, S. 18 · ID: 50216286