EnergiepreispauschaleAuszahlung der EPP durch Stiftungen – aktuelle Fragen aus Praxis und neues Prüfschema
| Am 01.09.2022 hat jede Stiftung, die als Arbeitgeberin zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet ist, zu prüfen, für welche Mitarbeiter sie die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro auszahlen muss. Rund um die Auszahlung der EPP stellen sich in der Praxis viele Fragen. SB greift diese nachfolgend auf und liefert Ihnen am Ende ein Prüfschema. |
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AUSGABE: SB 9/2022, S. 176 · ID: 48529908