Kostenfestsetzung Wenn offensichtlich ist, dass es nicht ohne Gutachten geht
Abruf-Nr. 229570
| Spezialwissen und hochkomplexe technische Kenntnisse rechtfertigen ein teures Privatgutachten (OLG Brandenburg 11.4.22, 6 W 19/22, Abruf-Nr. 229570). Das ist der Fall, wenn der Kläger ein Gutachten vorlegt und dazu meint, dass der Beklagte den Konfliktstoff nicht allein durchdringen kann. Hier liegt es nahe, dass auch der Beklagte ein Gutachten einholen muss. |
Zwischen den Parteien war die Planung einer Biogasanlage streitig. Bereits im gerichtlichen Gutachten wurde dem Beklagten eine entsprechende Sachkenntnis abgesprochen. Es war davon auszugehen, dass er als Laie kaum die nötige Sachkunde mitbringen konnte, um dem Gutachten entgegenzutreten und dieses zur Überzeugung des Gerichts im Detail zu entkräften. Es war daher nachvollziehbar, dass der Beklagte ein Privatgutachten in Auftrag gab.
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AUSGABE: RVGprof 7/2022, S. 110 · ID: 48338249
