GebührenrechtWar die Aussetzung der Hauptverhandlung eine falsche Sachbehandlung?
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LG Hagen
| Am LG Hagen ist vor kurzem darum gestritten worden, ob die Aussetzung einer Hauptverhandlung beim Schwurgericht als falsche Sachbehandlung i. S. v. § 21 GVG anzusehen war und ob daher dem Mandanten die von ihm an seinen Verteidiger zu zahlenden Gebühren ggf. von der Staatskasse zu erstatten waren. |
Sachverhalt
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ID: 47981002
