Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. RVGprof RVG professionell
  3. Terminsgebühr bei später Absage des Termins

StrafprozessTerminsgebühr bei später Absage des Termins

Abo-Inhalt16.01.20231885 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| Die obergerichtliche Rechtsprechung ist bisher einhellig davon ausgegangen, dass die Terminsgebühr für einen sog. geplatzten Termin wegen der Formulierung „erscheinen“ in der Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV RV voraussetzt, dass der Rechtsanwalt körperlich im Gerichtssaal anwesend war. Nun liegt mit einem Beschluss des OLG Brandenburg die erste obergerichtliche Entscheidung vor, die das anders sieht. |

Sachverhalt

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: RVGprof 2/2023, S. 22 · ID: 48973269

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte