KostenrechtNicht gezahlte Gerichtskosten als Klagerücknahme
Der Kläger hatte einen Gerichtskostenvorschuss trotz zugestellter Klage über Jahre nicht eingezahlt. Das Gericht blieb daher untätig. Das OLG Celle hat das Verhalten des Klägers dahin ausgelegt, dass er endgültig davon absieht, das Verfahren durchzuführen (15.4.24, 14 W 7/24, Abruf-Nr. 247032).
Die Begründung des OLG: In dieser Konstellation bestehe ein Bedürfnis, eine Kostentragungsregelung herbeizuführen. Die Interessenlage sei derjenigen einer ausdrücklichen Klagerücknahme hinreichend vergleichbar. Das mache eine Kostengrundentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO zulasten des Klägers möglich. Der Beklagte habe ansonsten keine Möglichkeit, das Verfahren zu beenden und eine Kostengrundentscheidung herbeizuführen.
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AUSGABE: RVGprof 4/2026, S. 61 · ID: 50777672
