AuslagenLadezeit bei Elektroauto als notwendige Reisezeit?
| Die politisch gewünschte Umstellung auf die E-Mobilität hat nun auch das RVG mit der folgenden Frage erreicht: Kann die Ladezeit für ein Elektroauto als notwendige Reisezeit zu einem gerichtlichen Termin abgerechnet werden – gilt sie als dem Verfahren zuzuordnender Zeitaufwand? Weder Literatur noch Rechtsprechung haben dieses Thema bislang behandelt. Das RVG berücksichtigt den Faktor „Zeit“ im Rahmen der auf Pauschgebühren beruhenden Vergütungsstruktur wie folgt: |
1. Fahrt-, Übernachtungskosten
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AUSGABE: RVGprof 6/2023, S. 105 · ID: 49427174