BerufsrechtGegenüber Rechtsschutzversicherung trifft den Anwalt keine Abrechnungspflicht
| Der Berufsangehörige ist nur seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, nicht aber einem Rechtsschutzversicherer. Fremdgeld ist daher laut Hamburgischem AnwG nur im Verhältnis zum Mandanten anvertraut. Die Pflicht zur Abrechnung nach § 23 BORA betrifft ebenfalls nur dieses. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: RVGprof 6/2023, S. 99 · ID: 49414996
