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Dez. 2024

FreiheitsentziehungsmaßnahmenGebührenansprüche bei Freiheitsentziehungen im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht

Abo-Inhalt23.11.20242938 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Mit Migrationsthemen einhergehend nimmt die Anzahl von Freiheitsentziehungsmaßnahmen im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht nach § 415 Abs. 1 FamFG zu. Hierunter fallen z. B. Zurückweisungshaft (§ 15 Abs. 5 AufenthG), Anordnungen des weiteren Aufenthalts im Transitbereich eines Flughafens (§ 15 Abs. 6 AufenthG), Zurückschiebungshaft (§ 57 Abs. 3 AufenthG), Abschiebungshaft (§ 62 Abs. 2, 3 AufenthG), Überstellungshaft (Art. 28 Abs. 2 Dublin-III-VO), Ausreisegewahrsam (§ 62b AufenthG) und Verbringungshaft nach § 59 Abs. 2 AsylG). Der folgende Beitrag zeigt, welche Vergütungsansprüche für Rechtsanwälte in diesen Verfahren anfallen. |

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AUSGABE: RVGprof 12/2024, S. 203 · ID: 50195209

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