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KostenfestsetzungErfolgloses Rechtsmittel: Kostengrundentscheidung erfasst alle notwendigen Aufwendungen

Abo-Inhalt21.02.20251938 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Wenn das Gericht die Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels gemäß § 84 FamFG insgesamt dem Rechtsmittelführer auferlegt, gilt nach dem BGH: Die Kostengrundentscheidung erfasst die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen weiterer Beteiligter i. S. v. § 80 S. 1 FamFG. |

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AUSGABE: RVGprof 3/2025, S. 46 · ID: 50274926

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