PflichtverteidigungEntschädigung, wenn die Gebührenfestsetzung unangemessen lange dauert
| Immer wieder wird von Pflichtverteidigern beklagt, dass die Festsetzung ihrer Gebühren zu lange dauert. Dass das für die Staatskasse ggf. „teuer“ werden kann, zeigt eine Entscheidung des OLG Hamm. |
Sachverhalt
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AUSGABE: RVGprof 3/2022, S. 42 · ID: 47750009
