AuslagenBei Verfahrenseinstellung wegen Verjährung kommt es auf Schuldspruchreife an
| In der Praxis wird die Frage der Auslagenerstattung im Fall der Einstellung (des Bußgeldverfahrens) wegen Verjährung von den AG immer wieder falsch entschieden. Zu der Frage hat jetzt noch einmal das LG Magdeburg Stellung genommen. |
Entscheidungsgründe
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AUSGABE: RVGprof 2/2022, S. 25 · ID: 47775614
