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AuslagenpauschaleBehörde kann Höchstpauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte nur einmal verlangen

Abo-Inhalt03.10.20241943 Min. LesedauerVon RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Der obsiegenden Behörde wird laut VG Leipzig die Pauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte nach § 162 Abs. 2 S. 3 VwGO für das Vorverfahren und das gerichtliche Verfahren insgesamt nur einmal erstattet. |

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AUSGABE: RVGprof 10/2024, S. 174 · ID: 50146189

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