MandatsverhältnisAnwalt muss nur in bestimmten Fällen ungefragt über die Honorarhöhe aufklären
| Ungefragt muss der Rechtsanwalt seinen Auftraggeber grundsätzlich nicht auf die bisher entstandenen oder noch entstehenden Gebühren hinweisen. Die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung muss er nur ausnahmsweise mitteilen. Das ist das Fazit des OLG München. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: RVGprof 7/2022, S. 115 · ID: 48109272
