VerfahrensgebührAnrechnung bei Anwaltswechsel für selbstständiges Beweis- und folgendes Hauptsacheverfahren
| Bei einem Anwaltswechsel muss die Kostenerstattungsproblematik mitüberlegt werden, wie das OLG Brandenburg zeigt. Wird nämlich nach einem selbstständigen Beweisverfahren ein anderer Anwalt mit dem Hauptsacheverfahren beauftragt, ist die Verfahrensgebühr insgesamt nur einmal zu erstatten. Die obsiegende Partei muss sich im Kostenfestsetzungsverfahren die Anrechnung der Verfahrensgebühren entgegenhalten lassen. |
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AUSGABE: RVGprof 2/2022, S. 23 · ID: 47892281