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Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortetZeugenladung durch die Steuerfahndung

Abo-Inhalt20.07.20226587 Min. LesedauerVon Dr. Karsten Webel, LL. M. (Indiana) Hamburg

| Immer wieder werden Mitarbeiter eines Tatverdächtigen im Steuerstrafverfahren als Zeugen geladen. Fraglich ist, unter welchen Voraussetzungen diese aussagen müssen bzw. ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. |

FRAGE DES STEUERBERATERS: Mein Mandant H ist selbstständiger Handwerker, in dessen Betrieb ein Teil der Arbeiten ohne Rechnung erfolgte. Diese Aufträge fanden weder Eingang in die Buchhaltung noch in die Steuererklärungen. Die Buchhaltung wurde – in voller Kenntnis dieses Vorgehens und der steuerlichen Folgen – von der A erledigt, die mit meinem Mandanten liiert ist. Die A wurde nun von der Steuerfahndung im Steuerstrafverfahren gegen den H zu einer Zeugenvernehmung geladen. Mein Mandant fragt dementsprechend, ob die A zu dieser Vernehmung erscheinen muss und was zu beachten ist.

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AUSGABE: PStR 8/2022, S. 191 · ID: 48416260

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