GeldwäscheZeitpunkt der Identifizierungs- und Prüfpflicht nach GwG ist für Immobilienmakler konkretisiert
| Vermittelt ein Immobilienmakler einen Grundstückskauf, wird seine geldwäscherechtliche Identifizierungs- und Prüfpflicht i. d. R. zwischen dem Abschluss des Makler- und dem Abschluss des notariell abzuschließenden Grundstückskaufvertrags ausgelöst und richtet sich im Übrigen nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Das hat das KG entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 7/2024, S. 149 · ID: 49991606