Schwarzgeldabrede„An der Steuer vorbei“: Kaufvertrag mit Schwarzgeldabrede kann nichtig sein
| Ein in schriftlicher Form geschlossener Kaufvertrag, in dem der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis zum Zwecke der Steuerverkürzung wahrheitswidrig zu niedrig angegeben wird, kann nichtig sein. Die Rechtsprechung des für Werkrecht zuständigen VII. Zivilsenats des BGH zu „Schwarzarbeitsfällen“ kann bei Vergleichbarkeit der Sachverhalte auch auf das Kaufrecht zu übertragen sein. Das hat das OLG Hamm entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 12/2023, S. 275 · ID: 49578008
