USt-HinterziehungStrafzumessung bei Anwälten und Steuerberatern
| Eine USt-Hinterziehung durch Unterlassen ist im Zeitpunkt der Fristüberschreitung – trotz späterer Kenntnis des FA – vollendet. Darauf weist das BayObLG hin. Bei Anwälten und Steuerberatern darf aber die berufliche Stellung in eigenen Steuerangelegenheiten nicht strafschärfend gewertet werden. Berufsrechtliche Folgen sind i. d. R. strafmildernd zu beachten. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 2/2022, S. 28 · ID: 47835424