Gewerbesteuer(Erweiterte) Gewerbeuntersagung bei Abgabenschulden und Strohmannstrukturen
| Soll einem Gewerbetreibenden die Unzuverlässigkeit eines Dritten – etwa die des ehemaligen Geschäftsführers – zugerechnet werden, ist nach VG Regensburg danach zu unterscheiden, ob ein Strohmannverhältnis vorliegt oder ob der unzuverlässige Dritte einen bestimmenden Einfluss ausübt. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 2/2022, S. 33 · ID: 46574952
