GrunderwerbsteuerSteuerhinterziehung und Grundstückskauf
| Soll bei einem Grundstückskaufvertrag Grunderwerbsteuer „eingespart“ werden und wird daher aufgrund einer sog. Schwarzgeldabrede ein geringerer Kaufpreis beurkundet, als tatsächlich gezahlt wird, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags gefährdet. |
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AUSGABE: PStR 3/2022, S. 68 · ID: 47724653