Steufa-PraxisSchein oder nicht Schein(firma), das ist die Frage
| Ein „Klassiker“ der Steuerhinterziehung sind sog. Abdeckrechnungen durch Scheinfirmen. Diese schreiben ihren Kunden Rechnungen „auf Bestellung“, ohne dass tatsächlich Leistungen zugrunde liegen. Die Kunden erhalten den Rechnungsbetrag kurz nach der Überweisung anteilig zurück. Der steuerliche Nutzen für die Kunden ist ein unberechtigter Betriebsausgabenabzug, der zur ungerechtfertigten Steuerminimierung führt. Zudem nutzen die Rechnungsempfänger die Abdeckrechnungen, um nicht angemeldete Arbeitnehmer „schwarz“ zu entlohnen. |
1. Steufa-Prüfung wegen Kontrollmaterial
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AUSGABE: PStR 2/2022, S. 46 · ID: 47923139