SelbstanzeigeGeldwäsche und Selbstanzeigen
| Mit Wirkung zum 18.3.21 ist § 261 StGB n.F. in Kraft getreten. Dabei verfolgt der Gesetzgeber den sog. All-Crime-Ansatz, sodass mit dieser Neuregelung der Vortatenkatalog des § 261 StGB entfallen ist. Folglich können nun alle rechtswidrigen Taten i. S. v. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB mögliche Vortaten der Geldwäsche sein. Für das Steuerstrafrecht ist insbesondere fraglich, welche Folgerungen sich daraus für eine Selbstanzeige ergeben. |
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AUSGABE: PStR 4/2022, S. 86 · ID: 47380444