Prozessuale TatBGH hat das Verhältnis von Feststellungs- und Folgebescheiden neu geordnet
Abo-Inhalt11.12.2025231 Min. LesedauerVon RA Dr. Rainer Spatscheck, FA StR, FA StrR, RAin Jessica Mühlbauer, RA Michael Wuschko, alle Kantenwein, Münchenvon RA Dr. Rainer Spatscheck, FA StR, FA StrR, RAin Jessica Mühlbauer, RA Michael Wuschko, alle Kantenwein, Münchenvon RA Dr. Rainer Spatscheck, FA StR, FA StrR, RAin Jessica Mühlbauer, RA Michael Wuschko, alle Kantenwein, München
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Mit Beschluss vom 30.4.25 hat der BGH (1 StR 39/25, Abruf-Nr. 249071) seine bisherige Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis von Pflichtverletzungen bei Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung sowie zur Einkommensteuer grundlegend revidiert. Den bisherigen trotz Kritik gefestigten Rechtsstand und insbesondere eine eigene, nur wenig über ein Jahr ältere Entscheidung hat der BGH auf den Kopf gestellt und dabei einige Folgeprobleme aufgeworfen.
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AUSGABE: PStR 1/2026, S. 8 · ID: 50632789