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EinziehungFür künftige Straftaten scheidet eine Einziehung aus

Abo-Inhalt08.01.202415 Min. LesedauerVon OStA Dr. Jost Schützeberg, Köln

| Der 1. Strafsenat des BGH hat die Einziehungsentscheidung eines LG aufgehoben, da es in der zu entscheidenden Konstellation an einer gesetzlichen Grundlage fehlt. |

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AUSGABE: PStR 2/2024, S. 28 · ID: 49440297

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