Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Steuerhinterziehung
| Ehegatten können sich gemeinsam steuerlich veranlagen lassen, § 26b EStG. Dabei werden die Einkünfte zusammengerechnet und einheitlich besteuert. Die gemeinsame Veranlagung kann bisweilen jedoch auch eine gemeinsame steuerstrafrechtliche Verantwortung begründen. |
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AUSGABE: PStR 2/2023, S. 46 · ID: 48867900