Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PStR Praxis Steuerstrafrecht
  3. Die Anwendung von § 398a AO bei Korrektur von Umsatzsteuervoranmeldungen

Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortetDie Anwendung von § 398a AO bei Korrektur von Umsatzsteuervoranmeldungen

Abo-Inhalt01.01.2022788 Min. LesedauerVon RAin Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur., FAin StR, FAin StrR, Ecovis L+C Würzburg; RA Alexander Littich, LL.M., FA StR, FA StrR, Ecovis L+C Landshut

| § 398a AO soll es in Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung, in denen eine umfassende Selbstanzeige nebst Nachzahlung nicht mehr zur Strafaufhebung führt, dem Steuerpflichtigen dennoch im Wege eines prozessualen Verfolgungshindernisses ermöglichen, eine Selbstanzeige abzugeben und damit die „Brücke zur Steuerehrlichkeit“ zu beschreiten und unversteuerte Sachverhalte zu versteuern. Die Vorschrift ist jedoch nicht auf alle Selbstanzeigen anwendbar, wie ein aufmerksamer Leser des letzten Beitrags (PStR 10, 239) richtigerweise festgestellt hat. |

Frage des Steuerberaters: Mein Mandant hat vor Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung eine Umsatzsteuervoranmeldung korrigiert, es müssen nun 44.000 EUR nachgezahlt werden. Das FA hat dies als Selbstanzeige gewertet. Muss mein Mandant nun tatsächlich auch den zusätzlichen Betrag nach § 398a AO zahlen?

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: PStR 1/2022, S. 23 · ID: 47810789

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte