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Cum/ExCum/Ex-Geschäfte sind jetzt auch vor dem FG

Abo-Inhalt07.10.2024473 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin

| In der Vorlage einer formal richtigen, aber inhaltlich unzutreffenden Steuerbescheinigung liegt eine Täuschung über die Tatsache der Erhebung der Kapitalertragsteuer. Das hat das FG Hamburg entschieden. |

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AUSGABE: PStR 11/2024, S. 244 · ID: 49978749

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