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EinziehungBGH entscheidet: kein Gold für die EUStA

Abo-Inhalt04.11.20241913 Min. LesedauerVon Oberstaatsanwalt Dr. Jost Schützeberg, Köln

| Der BGH hat die Revision der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) verworfen und Praxisrelevantes zum Einziehungsrecht ausgeführt. |

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AUSGABE: PStR 12/2024, S. 269 · ID: 50144478

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