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AktenführungAktenführung im Ermittlungsverfahren ist ein oft übersehener Verteidigungsansatz

Abo-Inhalt13.11.20233643 Min. LesedauerVon RD a. D. Dr. Henning Wenzel, Tremsbüttel

| Das Ermittlungsverfahren ist ein schriftliches Verfahren. Deshalb müssen sich die Ermittler an die Grundregeln der Aktenführung halten, um den Empfängern der Akte wie Richter, Staatsanwälte und Verteidiger einen vollständigen Überblick zu gewähren. Der Beitrag zeigt vor diesem Hintergrund die Anforderungen an die korrekte Aktenführung und erläutert, an welcher Stelle der Verteidiger besonders aufmerksam sein sollte. |

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AUSGABE: PStR 12/2023, S. 281 · ID: 49236185

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