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AkteneinsichtAkteneinsicht vs. Steuergeheimnis bietet ein ungeahntes Verteidigungspotenzial

Abo-Inhalt01.07.202410 Min. LesedauerVon RD a. D. Dr. Henning Wenzel, Tremsbüttel

| Zwischen dem Steuergeheimnis (§ 30 AO) und dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers (§ 147 StPO) besteht ein Spannungsverhältnis. Der Beitrag zeigt die Rechtsgrundlagen auch mit Blick auf die E-Akten auf und erläutert, wie der Verteidiger auf Verstöße und Manipulationen reagieren muss. |

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AUSGABE: PStR 7/2024, S. 158 · ID: 49420290

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