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SchwarzarbeitAG Tiergarten konturiert Arbeitgeberbegriff bei vermeintlichen Scheinstrukturen und -rechnungen

Abo-Inhalt01.04.2024214 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin

| Werden über juristische Strukturen die tatsächlichen Verhältnisse auf dem Bau verschleiert, sind die sog. Kolonnenführer als sozial- und strafrechtlich verantwortliche Arbeitgeber anzusehen, nicht aber z. B. die GmbH, bei der die Arbeiter formal angestellt und gemeldet waren. Das hat das AG Tiergarten aktuell entschieden. |

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AUSGABE: PStR 5/2024, S. 107 · ID: 46994097

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