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HeilmittelverordnungZum 01.04.2024 kommt in der Ergotherapie die Blankoverordnung mit Ampelsystem – eine Blaupause auch für die Physiotherapie?

Abo-Inhalt06.03.2024445 Min. Lesedauer IWW

| Zum 01.04.2024 kommt in der Ergotherapie für drei Diagnosegruppen die Blankoverordnung. Therapeuten dürfen dann nach ärztlicher Verordnung über das Heilmittel sowie die Frequenz, die Dauer der Behandlungstermine und die Gesamtdauer der Therapie entscheiden. Im Rahmen eines Ampelsystems wird bei Überschreitung eines bestimmten Kontingents die Vergütung um 9 Prozent gekürzt. Zwar gilt die Neuregelung zunächst nur für die Ergotherapie, sie könnte aber auch künftig für die Physiotherapie kommen. |

Betroffen sind die Diagnosegruppen

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AUSGABE: PP 3/2024, S. 1 · ID: 49923879

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